Food Point's und ihre Gastro Partner

Food Point's ist die Bündelung mehrerer Gastronomen unter einer Marke. Jeder Gastronom wird dabei als ein Food Point vertreten. In erster Linie dient dies den Kunden, um die verschiedene Gastronomen unter dem gleichen Konzept wiedererkennen zu können.
Viele Gastronomen, die mit Lieferando, Uber-Eats oder Wolt zusammen arbeiten, erkennen immer mehr, dass eine unveränderte Speisekarte kaum Anreiz für Online-Kunden bietet, häufiger oder mehr zu bestellen. Auch die Hoffnung, über diese Anbieter kontinuierlich neue Kundschaft zu gewinnen, ist nur bedingt realistisch - denn ohne Neuerungen bleibt der Impuls aus, zusätzlichen Umsatz zu generieren. Diese Zielgruppe von Online-Kunden für Lieferservice scheint somit weitgehend ausgeschöpft zu sein, was das Potenzial für weitere Umsätze betrifft. Es gibt auch andere unscheinbare Kunden als neue Zielgruppe, aber die erwarten preislich attraktive Angebote.
Es geht um Personen verschiedener Zielgruppen, die aufgrund ihres geringen Einkommens weniger ausgabefreudig sind als Personen, die mehr als 2.500 € netto pro Monat zur Verfügung haben. Das sind oft Zielgruppen, die bei Rabatt- und Gutschein-Aktionen bestellen, da sie ihre Ausgaben bewusst planen. Viele von ihnen würden gerne öfter Gastro-Angebote in Anspruch nehmen, wenn diese auch angeboten würden. Diese Gruppen sind nicht auf Lieferdienste fixiert, sondern achten vielmehr auf das Preis-Leistungsverhältnis und sind bereit selbst abzuholen.

Unser neues Gastro Konzept

Was ist neu an unserem Konzept? Unser Konzept spricht eine stärkere Zielgruppe an, die nicht bereit sind, teure Angebote mit einem Mindestbestellwert auf einem Online-Shop zu bestellen. Daher ist diese Zielgruppe keine Gefahr für bisherige Online-Bestellungen durch Lieferando, Uber-Eats, Wolt oder ähnliche Anbieter. Das sind in erster Linie Zielgruppen, die immer wieder in der Nähe bezahlbare Angebote zum Abholen suchen, aber nichts finden.
Genau hier setzt unser Konzept an. Wir bieten den Kunden täglich 6 bis 10 wechselnde Speisen zwischen 5,50 € und 8,50 € als Tagesangebote nur zu Abholpreisen an. Das entspricht im Durchschnitt 7,00 € pro Angebot. Bei 20 Kunden pro Tag ist das noch ein Umsatz von 140 € bzw. im Monat 4.200 €. Wir sprechen als Kunden Büro-, Firmenangestellte, Sparfüchse oder Singles an.
Daher bieten wir den Gastronomen zusätzliche Angebot-Umsätze, unabhängig der regulären Umsätze, für Restaurants, Imbisse oder Lieferdienste an. Auch dann, wenn Sie bis jetzt kein Online-Shop oder Lieferservice haben, was dafür keine Voraussetzung ist. Für die Umsetzung unseres Konzepts, der täglich wechselnden Angebote, suchen wir Gastronomen als Partner. Sie wären mit Ihrem Gastronomiebetrieb unser Food Point Pickup (Abholpunkt) für unsere registrierten Info-Gold Kunden. Die Kunden bestellen auf Ihrem persönlichen Online-Shop mit Uhrzeit der Abholung und bezahlen die Bestellung bei Abholung, abzüglich 5% Info-Gold-Rabatt.

Unser Engagement und Basis Angebot

Für das neue Konzept investieren wir bei jedem unserer Gastro-Partner einen KI basierten Online-Shop im Wert von 18.000 € auf unser Risiko. Dadurch ist jeder Gastronom in der Lage, unabhängig von uns oder Dritten, die täglichen Angebote auf seinem Online-Shop selbst zu erfassen oder zu verändern. Das ist daher wichtig, damit der Gastronom die maximale Flexibilität über seinen persönlichen Online-Shop hat, um sehr schnell auf seine Kunden und Angebote reagieren zu können. Zum Beispeil beim Ausverkauf oder Ersatzangebote. Im Gegensatz zu bekannten Portalen wie z.B. Lieferando als Marktplatz für viele Gastronomen, bekommt unser Gastro-Partner eine eigene Software, als persönlicher Online-Shop, wo die Kunden nur diesen Online-Shop erreichen können. Somit hat jeder Gastro-Partner, seinen persönlichen Online-Shop und Kunden.

Die Kunden bestellen täglich wechselnde TOP-Angebote auf dem Online-Shop nur zur Abholung. Der Gastronom übernimmt selbst das Marketing und die Kosten für Flyer oder Visitenkarten. Er erhält 85% Löwenanteil, 5% Rabatt erhält der Kunde und wir erhalten 10% vom nachweislichen Online-Shop Umsatz. Daher bieten wir für unsere Erstkunden als fördernde Aktion entweder 5.000 Visitenkarten (5,5 cm x 8,5 cm, 350g, matt, beidseitig) oder 2.000 Flyer (DIN lang 9,9 cm x 21,0 cm, 135g, matt, beidseitig), jeweils zu einem Sonderpreis von 300 € zzgl. MwSt. an. Darin ist Layout, Druck, Versand und 3 Monate Sub-Domain für wunschname.info-gold.de enthalten.

Aktiv Marketing als Prime-Angebot

Aktiv Marketing bedeutet, dass wir tägliche Umsätze durch attraktive Angebote realisieren. Mit der QRS-Card (Visitenkarte + QR-Code + Sub-Domain) kann der Kunde vom Handy oder PC aus, den Gastronomen sehr schnell mit den Angeboten erreichen. Die Visitenkarten sind für die täglichen Angebote zwingend notwendig. Für das angebotene Aktiv Marketing übernehmen wir die Investition des KI-Online-Shops, die Einrichtungs- und Installationskosten sowie das tägliche Online-Marketing. Wir sind für den Bekanntheitsgrad der Angebote im Online-Shop verantwortlich und sorgen in Ihrer nahen Umgebung für den gewünschten Umsatz, durch Ansprache, Vorstellung der Vorteile und Verteilung von Visitenkarten für den Online-Shop. Dafür erhalten wir eine faire Erfolgsprämie. Wir tragen das Risiko, da diese Prämie sich nur auf realisierte Umsätze auf dem Online-Shop bezieht. Der Gastronom hat keine Investition für den KI basierten Online-Shop. In Absprache mit dem Gastronomen, werden wir ansprechende Angebote planen, anbieten und die Umsätze für Angebote nachhaltig steigern. Technisch gesehen können viele Gastronomen Ihren Kunden nicht täglich Angebote anbieten.
Aktiv Marketing kostet 25% faire Erfolgsprämie für vermittelte Umsätze. Beim Aktiv Marketing übernehmen wir die Kosten und das Risiko der Werbung in Form von Flyern und QRS-Cards. Das aktive Marketing startet mit 2.000 Flyern und 5.000 QRS-Cards und täglichen Angeboten. Alle 3 Monate werden 5.000 QRS-Cards in der nahen Umgebung des Gastronomen verteilt.

Tagesangebote, um die Kundenbindung zu stärken

Um langfristig neue Kunden zu erreichen, ist es wichtig, konsequent täglich wechselnde Angebote zu machen, die nicht von Ihrer regulären Speisekarte sein sollten. Bieten Sie gängige Speisen für schnelle Akzeptanz an. Der Gastronom sollte täglich für verschiedene Zielgruppen zu verschiedenen Zeiten Angebote machen und dafür sorgen, dass die Angebote alle potentiellen Kunden in Echtzeit erreichen. Kein anderes digitales Angebot ist zur Zeit in der Lage, verschiedene zeitnahe Angebote des Gastronomen in Echtzeit an alle Kunden zu übermitteln. Nicht einmal bei Lieferando oder ähnlichen Anbietern ist das möglich. Daher sollten mögliche TOP-Angebote zum unschlagbaren Preis nur auf Ihrem persönlichen Online-Shop angeboten werden, um die Einzigartigkeit Ihrer Angebote zu unterstreichen. Das bedeutet auch, dass diese Angebote nicht über andere Bestellportale wie z.B. Lieferando oder ähnliche Anbieter präsentiert werden sollten. So kann sicher gestellt werden, dass diese Angebote exklusiv auf Ihrem Online-Shop zu finden sind.

Die Kundenbindung hängt sehr stark von der Vielfalt und Kreativität der täglich wechselnden Angebote ab. Auch die Qualität, Geschmack der Speisen, der Service und der Preis sind die wichtigsten Indikatoren. Mit unserem Konzept und Online-Shop ist Kundenbindung und Vernetzung der Kunden sehr einfach. Der Gastronom kann seine Tagesangebote und Preise mit nur einem Tastendruck auf dem persönlichen Online-Shop wunschname.info-gold.de veröffentlichen.

Angebot-Umsatz für verschiedene Zielgruppen

Angebot-Umsätze sind täglich preislich attraktive Angebote, zusätzlich zu den bisherigen Umsätzen. Diese Umsätze sind zielsicher und erreichen pro Tag zwischen 100 € bis 800 € Umsatz, sprich 3.000 € bis 24.000 € pro Monat, abhängig von der Anzahl der Angebote für verschiedene Zielgruppen, wie z.B. Tages-Angebot, Mittag-Angebot, Office-Angebot, Schüler-Angebot, Feierabend-Angebot, Single-Angebot usw. Wenn Sie täglich ein Tages-Angebot für 7,00 €, ein Mittag-Angebot für 5,50 €, ein Feierabend-Angebot für 6,50 € und ein Singles-Angebot für 6,00 € anbieten würden und jeweils 5 Kunden pro Angebot hätten, hätten Sie 20 Kunden pro Tag mit einem durchschnittlichen Preis von 6,25 €, was 125 € Angebot-Umsatz bedeutet. Diese Preise sind nur Abholpreise, daher liefern Sie selbstverständlich nicht. Viele Kunden suchen täglich vergeblich nach einem Hauptgericht, das preislich attraktiv ist und gut schmeckt.
Mit unserem Konzept können unsere Gastro-Partner sehr viele Kunden erreichen. Wir sind sicher, dass kein Mitbewerber in Ihrer Nähe täglich mehreren Zielgruppen-Angebote auf seinem Online-Shop anbieten kann. Unser Konzept bietet in einem engen Umkreis Exklusivität und Konkurrenzschutz an, weil wir das Konzept nicht jedem Gastronomen anbieten möchten. Mit Ihren kreativen und schmackhaften Tagesangeboten zu unschlagbaren Preisen haben Sie die Chance, allen Ihren Mitbewerbern in Ihrem nahen Umkreis einen Schritt voraus zu sein. Denn durch Ihre unschlagbaren Angebote sprechen Sie zwangsläufig auch die Kunden Ihrer Mitbewerber an.

Die Situation in der Gastronomie

Viele Gastronomiebetriebe versuchen den Rückgang der Umsätze, durch Teuerungsraten und der hohen Inflation entgegenzuwirken. Fakt ist, der ursprüngliche Zustand, durch den Ukraine Krieg und die Spätfolgen der Corona-Pandemie sind noch lange nicht erreicht, aber einige Gastronomen sind wieder dabei, sich dem Niveau vor der Pandemie langsam zu nähern.
Die eigentliche Frage für einen Gastronomen aus heutiger Sicht ist, wie man trotz der aktuellen Marktsituation einen besseren Service und Mehrwert für bestehende und neue Kunden schaffen kann, damit der Gastronom seinen Umsatz wieder steigern und die bestehenden Kosten senken und durch eine langfristige Kundenbindung dafür sorgen kann, dass die Kunden ihren Umsatz immer mehr auf Gastronomen mit unserer Zielsetzung verlagern können. Mit unserem Konzept und nur Imbissgerichte als Speisen, wäre das schon eine gute Lösung.
Viele Gastronomen versuchen Ihre Umsätze durch Online-Bestellungen und stärkerem Lieferservice zu erhöhen. Denn der Verbraucher möchte bequem und schnell auch online bestellen können. Daher haben Bestell-Portale wie z.B. Lieferando und ähnliche Anbieter Hochkonjunktur. Die Gastronomen profitieren zwar sehr stark von der vorhandenen Infrastruktur der Portale, leiden aber parallel sehr stark an den hohen Provisionen zwischen 14% bis 30% für die Umsatzvermittlung. Diese hohen Provisionen blocken den Gastronomen in seiner Liquidität.

Unser Online-Shop auf KI-Basis

KI steht für Künstliche Intelligenz. Die KI-Fähigkeit im Online-Shop bezieht sich auf das fehlende Know-how des Gastronomen im Bereich der Gestalltung, Anpassung und Veröffentlichung von Web-Seiten. Dafür benötigen die meisten Gastronomen die Hilfe eines externen IT-Mitarbeiters, der aber auch entsprechend bezahlt werden möchte. Da diese Kosten in der praxis sehr teuer sind, bieten wir durch die KI-Fähigkeit des Online-Shops einen eingebauten IT-Experten an, der für die ständige Aktualisierung des Online-Shops keine Kosten verursacht. Die KI macht den Gastronomen von IT-Experten unabhängig. Dadurch kann der Gastronom jederzeit, nur mit einem Tastendruck seinen gesamten Online-Shop in Sekundenschnelle aktualisieren und für alle Kunden in Echtzeit bereitstellen. Allein diese Technologie und die Fähigkeit diese Kosten radikal zu senken, ist ein Vorsprung, was Ihre Mitbewerber nicht hätten.
Die Hauptaufgabe des Gastronomen ist durch die KI, nur noch attraktive Angebote zu gestalten und diese zu veröffentlichen. Denn nur so kann der Gastronom täglich mehrmals Angebote veröffentlichen und die Aufmerksamkeit seiner Kunden gewinnen, besonders wenn er gute Angebote zum sehr guten Preis-Leistungsverhältnis anbietet. So kann er seine eigenen früheren, sowie neue Kunden von Lieferando, Uber-Eats, Wolt und ähnlichen Anbietern zurückgewinnen und seine Umsätze langsam aber sicher, kontinuierlich ausbauen. So muss der Gastronom keine Angst mehr haben, mit einem eigenen Online-Shop überfordert zu werden.

Interesse als Gastro-Partner?

Falls wir Sie mit unserem Konzept überzeugt haben sollten, dann würden wir uns freuen, Sie demnächst als einen neuen Gastro-Partner begrüßen zu dürfen. Unseren Gastro-Partnern bieten wir noch mehr effektive Konzepte und Möglichkeiten an, nachdem Sie mit Ihrem Online-Shop aktiv werden. Die Bandbreite geht vom günstigeren Einkauf im Großhandel, der Werbeagentur für besseres Marketing, Anmietung von Fahrzeugen zu vorteilhaften Konditionen, der Unternehmensberatung um Ihr Unternehmen besser im Markt zu positionieren, bis hin zur Buchhaltung, Steuer- und Rechtsberatung über unsere kompetenten Kooperationspartnern, als Unternehmens- oder Steuerberater, sowie Rechtsanwälte im Besonderen für Steuer- und Steuerstrafrecht.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben sollten, senden Sie uns bitte eine Nachricht an info@food-points.de. Wir melden uns bei Ihnen zurück. Sie sollten auch im Vorfeld unsere Vereinbarung Food-Point Starter Paket lesen und prüfen. Sie können auch die Vereinbarung drucken, ausfüllen, unterzeichnen und uns per E-Mail an vertrag@info-gold.de senden.
Aktuell bieten wir unser Angebot in NRW, im Großraum Köln, Großraum Düsseldorf und im größten Ballungsraum Ruhrgebiet an. Wir sind dabei unsere Basis an Agenturen auch in den anderen Bundesländern aufzubauen. Falls Sie außerhalb von NRW ansäßig sind, schreiben Sie uns trotzdem eine Nachricht, damit wir Sie sobald wie möglich auch berücksichtigen können.

Impressum





Geschäftsführer Pascal Polat
Siemensstr. 18 • 40789 Monheim am Rhein
Amtsgericht Düsseldorf HRB 96194
USt-IdNr. : DE352301916
E-Mail: info@aida-werbeagentur.de
Internet: www.aida-werbeagentur.de

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Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf beweglicher Sachen

§ 1 Geltungsbereich

Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Die Bestellung ist ein bindendes Angebot, Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk.
  2. Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
  3. Das vereinbarte Zahlungsziel wird auf der Rechnung benannt. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
  4. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechen den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.
  5. Da generell alle Preise ab Werk sind, sind Transportschäden nicht aufrechenbar, da diese direkt vom Versicherer reguliert werden. Die gilt auch, wenn wir in Ihrem Auftrag ein Transportunternehmen beauftragen.
§ 4 Lieferzeit
  1. Geraten wir in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 30% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.
§ 5 Gewährleistung
  1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
  2. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
  3. Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen.
  4. Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens seiner zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht.
  5. Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
  6. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe der Kaufsache. Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
  1. Kontokorrent- / Saldoklausel (Geschäftsverbindungsklausel)
    Der Verkäufer behält sich das Eigentum der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
  2. Verlängerter Eigentumsvorbehalt bei Weiterverkauf mit Vorausabtretungsklausel
    Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an den Verkäufer ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer – nach Verarbeitung / Verbindung – zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
  3. Verlängerter Eigentumsvorbehalt mit Verarbeitungsklausel
    Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für den Verkäufer vor, ohne dass für Letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Käufer dem Verkäufer im Verhältnis des Wertes der unverarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt.
  4. Scheck- / Wechsel-Klausel
    Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die dieser zugrunde liegenden Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogener.
  5. Übersicherungsklausel
    Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
  6. Generell
    Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.
§ 7 Abtretung

Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

In dem Fall wären sämtliche Zahlungen, mit schuldbefreiender Wirkung, ausschließlich an die abgetretene Factoring Gesellschaft zu leisten. Aktuell wären alle Zahlungen an die VR FACTOREM GmbH übertragen.

Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 8 Erfüllungsort

Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder oder der Sitz der Factoring Gesellschaft.

§ 9 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, ist die unwirksame Bestimmung durch eine Solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem von beiden Vertragsteilen bei Vertragsabschluss wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für Vertragslücken. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.




Geschäftsführer Pascal Polat
Siemensstr. 18 • 40789 Monheim am Rhein
Amtsgericht Düsseldorf HRB 96194
USt-IdNr. : DE352301916
E-Mail: info@aida-werbeagentur.de
Internet: www.aida-werbeagentur.de

Mit Urteil vom 12.Mai 1998 hat das LG Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

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